Jahresabschluss

Wir, Ihre Steuerberater, erstellen fachgerecht und kompetent den Jahresabschluss für Ihr Unternehmen.

Für Unternehmen ist die professionelle Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses gesetzliche Pflicht. Er stellt den finalen Abschluss der Buchhaltung am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres dar. Die genaue Offenlegung der allgemeinen finanziellen Lage des Unternehmens ist dabei ebenso ein wesentliches Merkmal wie eine Erklärung zum Verbrauch sämtlicher finanziellen Mittel durch das Unternehmen innerhalb des Geschäftsjahres. Gerne übernehmen wir für Sie diese anspruchsvolle Aufgabe. Sofern Sie Ihre Buchhaltung selbst erstellt haben, ist hierfür Voraussetzung, dass uns von Ihnen die notwendigen Daten im ASCII- oder DATEV-Format (optional bei DATEV-Nutzung eine Gesamtsicherung) per E-Mail oder auf USB-Stick zur Verfügung gestellt werden.

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Leistungsbeschreibung

  • Kontenzuordnung entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Nutzung des ausführlichen Kontenrahmens. Dies ist insbesondere wichtig seit der Einführung der E-Bilanz. Der Jahresabschluss muss aufgrund der von der Finanzverwaltung vorgegebenen „Taxonomien" entsprechend aufbereitet werden, damit die elektronische Übermittlung möglich ist. Durch die detailliertere Aufarbeitung werden Rückfragen von der Finanzverwaltung minimiert.
  • Entwicklung des Anlagevermögens , Ermittlung der Abschreibungen
  • Abstimmung der Kassen- / Bank- / Darlehenskonten
  • Überprüfung der getrennten und einzelnen Aufzeichnung von z.B. Bewirtungsaufwendungen, Geschenken , GWG´s
  • Berechnung von Rückstellungen
  • Durchsicht der OPOS-Listen - bei Kundenforderungen Überprüfung der ggf. zu bildenden Einzelwertberichtigungen , Berechnung der Pauschalwertberichtigungen
  • Erfassung der Warenbestandsveränderungen aufgrund der vorgelegten Inventuren
  • Erstellung des Anhangs (sofern gesetzlich vorgeschrieben)
  • Überleitung des handelsrechtlichen Gewinnes zum steuerlichen Gewinn anhand einer Überleitungsrechnung

 

Offenlegung / Hinterlegung

Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. müssen beim elektronischen Bundesanzeiger offen- bzw. hinterlegt werden. Ob der Jahresabschluss offengelegt oder lediglich hinterlegt werden muss, prüfen wir als Steuerberater im Rahmen der Abschlusserstellung für Sie. Die an den Bundesanzeiger einzureichenden Unterlagen bereiten wir entsprechend auf und übermitteln diese fristgerecht beim Bundesanzeiger. Die Offenlegung/ Hinterlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen.

 

 

 

Standard-Auswertungsvarianten

  • Bescheinigung des Steuerberaters über die Erstellung
  • Bilanz mit Vorjahresvergleich
  • Gewinn- und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich
  • Anlagenspiegel
  • Kontennachweis zur Bilanz
  • Kontennachweis zur Gewinn und Verlustrechnung
  • bei Personengesellschaften: Kapitalkontenentwicklung
  • Anhang
  • Anlage: Entwicklung des Anlagevermögens

 

Auf Wunsch wird neben den Standardauswertungen ein umfassender Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss durch uns erstellt. Neben den Erläuterungen zu den steuerlichen und rechtlichen Verhältnissen werden hierbei die wesentlichen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in dem entsprechenden Berichtsjahr erläutert.

  • der wesentlichen Anlagen Zu- und Abgänge
  • Grundlagen der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
  • Entwicklung der Buchwerte

Vorteil: Sie sehen auf einen Blick – auch nach Jahren noch- was sich hinter einer Bilanzposition verbirgt. Ebenfalls haben Ihre Mitgesellschafter oder Banken einen größeren Einblick in die Einzelpositionen des Jahresabschlusses.

Sie haben noch weitere Fragen zu den einzelnen Inhalten des Jahresabschlusses oder möchten mit unserer Steuerkanzlei in der Nähe von Mainz bereits einen konkreten Termin vereinbaren? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen telefonisch unter der Nummer 06721 – 304380, per Fax unter der Nummer 06721 – 304399, natürlich per E-Mail unter info@vivegnis.de sowie über unser praktisches Online-Formular zur Verfügung. Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.